AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der RTM SkyVision GmbH im Bereich Luftaufnahmen, Video- und Fotoproduktion sowie damit verbundene Leistungen.

 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

2. Leistungen

RTM SkyVision GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:

 

  • Drohnenaufnahmen (Video und Foto)
  • FPV-Drohnenaufnahmen
  • Image- und Eventproduktionen
  • Immobilien- und Architekturaufnahmen
  • Postproduktion und Schnitt

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

Offerten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

 

  • schriftliche Bestätigung
  • Annahme der Offerte
  • Auftrag per E-Mail oder mündliche Beauftragung

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben:

 

  • in Schweizer Franken (CHF)
  • exklusive Mehrwertsteuer

Zahlungsfristen betragen in der Regel 30 Tage.

 

Bei grösseren Projekten behalten wir uns vor, eine Teilvorauszahlung von bis zu 50 % zu verlangen.

 

5. Bewilligungen und rechtliche Vorgaben

RTM SkyVision übernimmt – sofern nicht anders vereinbart – die Abklärung gesetzlicher Anforderungen und unterstützt bei notwendigen Bewilligungen gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

 

Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Zustimmungen von Eigentümern oder Veranstaltern einzuholen.

 

6. Sicherheit und Durchführung

Alle Flüge erfolgen nach professionellen Sicherheitsstandards und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

 

RTM SkyVision behält sich vor, Flüge bei ungeeigneten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder behördlichen Einschränkungen zu verschieben oder abzusagen.

 

7. Haftung und Versicherung

RTM SkyVision verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen CHF.

 

Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher:

 

  • Zugang zu den Drehorten
  • Bereitstellung notwendiger Informationen
  • Koordination mit beteiligten Parteien

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können zu Mehrkosten führen.

 

9. Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

Verzögerungen durch höhere Gewalt oder externe Faktoren begründen keinen Schadenersatz.

 

10. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Aufnahmen bleiben geistiges Eigentum von RTM SkyVision.

 

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein Nutzungsrecht gemäss Vereinbarung.

Eine Weitergabe oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmung erlaubt.

 

11. Referenznutzung

RTM SkyVision darf das produzierte Material für Portfolio, Website und Social Media verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

12. Stornierung und Terminverschiebung

Terminverschiebung

 

Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich jederzeit in gegenseitiger Absprache möglich. Insbesondere bei ungünstigen Wetterbedingungen (z. B. Regen, Schnee, starke Bewölkung oder ungünstige Lichtverhältnisse) bemühen wir uns gemeinsam mit dem Auftraggeber, einen passenden Ersatztermin zu finden. Eine solche Verschiebung gilt nicht als Stornierung und ist in der Regel kostenfrei.

 

Bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Vorbereitung, Anreise, eingeholte Bewilligungen oder gebuchte Drittleistungen) können jedoch verrechnet werden, sofern diese nicht auf den neuen Termin übertragen werden können.

 

Stornierung durch den Auftraggeber

 

Bei einer kurzfristigen Absage ohne Terminverschiebung können folgende Kosten anfallen:

 

  • bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
  • 2–6 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Auftragssumme
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 80 % der vereinbarten Auftragssumme

Witterungs- oder sicherheitsbedingter Abbruch

 

Sollte ein Dreh aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Vorschriften (z. B. gemäss Vorgaben des Bundesamt für Zivilluftfahrt) abgebrochen oder verschoben werden müssen, wird gemeinsam eine Lösung gesucht. Bereits erbrachte Leistungen können in Rechnung gestellt werden.

 

13. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

 

14. Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

 

Gerichtsstand ist der Sitz der RTM SkyVision GmbH.