1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der RTM SkyVision GmbH im Bereich Luftaufnahmen, Video- und Fotoproduktion sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Leistungen
RTM SkyVision GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Offerten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben:
Zahlungsfristen betragen in der Regel 30 Tage.
Bei grösseren Projekten behalten wir uns vor, eine Teilvorauszahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
5. Bewilligungen und rechtliche Vorgaben
RTM SkyVision übernimmt – sofern nicht anders vereinbart – die Abklärung gesetzlicher Anforderungen und unterstützt bei notwendigen Bewilligungen gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).
Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Zustimmungen von Eigentümern oder Veranstaltern einzuholen.
6. Sicherheit und Durchführung
Alle Flüge erfolgen nach professionellen Sicherheitsstandards und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.
RTM SkyVision behält sich vor, Flüge bei ungeeigneten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder behördlichen Einschränkungen zu verschieben oder abzusagen.
7. Haftung und Versicherung
RTM SkyVision verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen CHF.
Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher:
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können zu Mehrkosten führen.
9. Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder externe Faktoren begründen keinen Schadenersatz.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Aufnahmen bleiben geistiges Eigentum von RTM SkyVision.
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein Nutzungsrecht gemäss Vereinbarung.
Eine Weitergabe oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmung erlaubt.
11. Referenznutzung
RTM SkyVision darf das produzierte Material für Portfolio, Website und Social Media verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
12. Stornierung und Terminverschiebung
Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich jederzeit in gegenseitiger Absprache möglich. Insbesondere bei ungünstigen Wetterbedingungen (z. B. Regen, Schnee, starke Bewölkung oder ungünstige Lichtverhältnisse) bemühen wir uns gemeinsam mit dem Auftraggeber, einen passenden Ersatztermin zu finden. Eine solche Verschiebung gilt nicht als Stornierung und ist in der Regel kostenfrei.
Bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Vorbereitung, Anreise, eingeholte Bewilligungen oder gebuchte Drittleistungen) können jedoch verrechnet werden, sofern diese nicht auf den neuen Termin übertragen werden können.
Stornierung durch den Auftraggeber
Bei einer kurzfristigen Absage ohne Terminverschiebung können folgende Kosten anfallen:
Witterungs- oder sicherheitsbedingter Abbruch
Sollte ein Dreh aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Vorschriften (z. B. gemäss Vorgaben des Bundesamt für Zivilluftfahrt) abgebrochen oder verschoben werden müssen, wird gemeinsam eine Lösung gesucht. Bereits erbrachte Leistungen können in Rechnung gestellt werden.
13. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
14. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der RTM SkyVision GmbH.